Der Mischling Billy ist nach dem Spiel schnell ermattet und hechelt stark. „Billy ist halt schon in die Jahre gekommen“, sagt Frauchen und ahnt nicht, dass der Hund an einer Herzerkrankung leidet. Oftmals werten Tierhalter die Symptome als normale Alterserscheinungen. Alarmzeichen für eine Herzschwäche sind:

  • Trägheit, Bewegungsunlust
  • Leistungsschwäche, Kurzatmigkeit, schnelle Ermüdung, Unruhe
  • Husten nach Belastungen

Auch junge Hunde können an angeborenen Herzproblemen leiden. Häufiger ist eine erworbene Herzschwäche, die zwischen fünf und zehn Jahren auftritt. Eine Früherkennung ist wichtig, um schnellstmöglich das Herz zu entlasten und die Pumpleistung zu verbessern. Nimmt der Tierarzt beim Abhören verdächtige Herzgeräusche wahr, kann er eine genaue Diagnosestellung mittels Ultraschalls veranlassen. Nur nach gründlicher kardiologischer Diagnostik und der Beurteilung der Größe und Funktion des Herzens kann der Hund medikamentös gut eingestellt werden. Das Fortschreiten der Erkrankung wird deutlich verlangsamt, das Tier lebt länger und gewinnt an Lebensqualität.

Bei einer Herzinsuffizienz wird meist die Herzvergrößerung (Dilatation) oder Fehlfunktion der Herzklappen diagnostiziert. Häufig betroffen ist die so genannte Mitralklappe, die wie ein Ventil das Blut daran hindert, in den Lungenkreislauf zurückzuströmen. Ist die Funktion gestört, verursacht das zurückgestaute Blut Lungenödeme („Wasser in der Lunge“). Greift der Tierarzt nicht ein, wird der Zustand lebensbedrohlich.

Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge, einem regelmäßigen Senioren-Check, wird das Herz auf Nebengeräusche oder Rhythmusstörungen überprüft (Auskultation).

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Grundlage für die aktuelle Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) liefert eine Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Hier wurden von unabhängiger Seite Experten aus den Standesvertretungen der Tierärzte, Tierhalterverbänden, der Wissenschaft und Verwaltung, aus Unternehmen und Versicherungen sowie praktizierende Tierärzte befragt. Zusätzlich wurde eine Online-Umfrage unter 1.300 praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten deutschlandweit durchgeführt. Das Ergebnis: Mindestens 20 Prozent Erhöhung seien nötig, um die gestiegenen Kosten aufzufangen. Die Verordnung soll deshalb die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis anpassen, so das BMEL im Fazit.

Zum Hintergrund: Die GOT gibt einen preislichen Rahmen vor, in dem die einzelnen tierärztlichen Leistungen abgerechnet werden dürfen. Leistungen müssen mit dem 1-3-fachen Satz (2-4-fache Satz im Notdienst plus Notdienstpauschale) berechnet werden. Dabei darf der einfache Satz in den normalen Sprechzeiten und der 2-fache Satz im Notdienst nicht unterschritten werden. Zuletzt ist die GOT 1999 umfassend geändert worden. Die Veterinärmedizin hat sich aber mit den Jahren deutlich verändert: Diagnostik und Therapieformen sind umfassender geworden, der Kenntnisstand und die Möglichkeiten, ein Tier zu behandeln, sind deutlich erweitert worden.

Der Tierhalter muss also ab November 2022 einen erhöhten Satz für die Behandlung oder Impfung seines Tieres einkalkulieren. Dies sichert den Fortbestand sowie die Attraktivität der Tätigkeit der selbstständigen Tierärzte und vor allem eine moderne tierärztliche Versorgung der Haustiere.

Grundsätzlich sollten Tierhalter tierärztliche Kosten nicht unterschätzen und besser vorsorgen. Unabhängig von der aktuellen Erhöhung der GOT können z.B. Gelenk-Operationen mit Vor- und Nachsorge inklusive anschließender Physiotherapie mit mehreren Tausend Euro den Tierhalter belasten.

Einen monatlichen Betrag zurückzulegen ist ein Anfang, dennoch: mit dem fortschreitenden Knowhow der Tierarztpraxis, möglichen Diagnostikverfahren und Behandlungsmethoden, um dem Tier zu helfen, ist die Tierversicherung eine überlegenswerte Alternative. Allerdings sollten Tierhalter nicht vorschnell handeln, sondern sich genau informieren. Die Bundestierärztekammer rät zum Versicherungsschutz, wichtig seien aber folgende Punkte: Therapiefreiheit des Tierarztes, Durchführung von regelmäßigen Prophylaxe-Maßnahmen wie Impfungen, Geriatrie, Screening und Gesundheitschecks, Operationen und deren Nachsorge, Kostenübernahme auch bei höheren Sätzen der GOT (Notfälle und Unfälle). Es sollte zudem transparent sein, welche Leistungen und Kriterien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (z. B. Altersgrenze, Erbkrankheiten, chronische Krankheiten, Naturheilverfahren, Operationen).

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„Kann man nehmen, hat meinem Tier auch geholfen.“ Ein Rat, den man als verantwortungsvoller Tierhalter niemals beherzigen sollte. In einer Tierarztpraxis bekommen Sie keine Medikamente für ein Tier, das dem Tierarzt nicht bekannt ist und nicht vorgestellt wurde. Das gibt nicht nur der Gesetzgeber vor, sondern ist sinnvoll für Ihr Tier.

Aus Verdacht ein Medikament zu verabreichen kann schnell lebensbedrohlich werden. Tatsächliches Krankheitsbild, Altersstufe, Art des Stoffwechsels, individueller Zustand und Dosierungen spielen entscheidende Rollen. Auch wenn es sich um Mittel für Tiere handelt, das Risiko einer falschen Medikation oder einer Überdosierung ist riesig. Die große Gefahr liegt in der falschen Einschätzung des Krankheitsbildes. Symptome wie Durchfall, Erbrechen und Appetitlosigkeit können Hinweise auf eine Vielzahl von Erkrankungen sein. Kein Apotheker, sondern ausschließlich ein Tierarzt kann zu einer fachlichen Einschätzung kommen, um dem Tier zu helfen.

Nur in der Tierarztpraxis ist eine weiterführende Diagnose möglich, dass Hund und Katze gezielt behandelt werden können. Beispiele gibt es viele: Augentropfen für ein eitriges Auge haben keinen Sinn, wenn es sich um eine Zahnfistel handelt, die dann tierärztlich festgestellt und entfernt werden muss. Verabreichen Sie deshalb auch bei leichtem Unwohlsein des Tieres nie auf Verdacht Medikamente und schon gar nicht Medikamente, die für Menschen bestimmt sind. Beispielsweise kann ein für den Menschen eher leichtes und harmloses Medikament bei einem Tier großen Schaden anrichten: Paracetamol kann bei Hund und Katze zu schweren Vergiftungen führen. Aspirin führt zu Erbrechen und kann Organschäden verursachen. Ibuprofen führt zu Bewusstseinstrübungen. Penicillin wirkt bei Vögeln tödlich. Auch die Gabe von Antibiotika ist heikel, da die Dosierungsangaben nicht einfach vom Menschen auf einen Hund „runtergerechnet“ werden können.

Sollte es unwissentlich passieren und das Tier stiehlt Medikamente und frisst sie, handelt es sich um einen Notfall. Das Tier und auch die Verpackung der verschluckten Medikamente sollten sofort in die Praxis/Klinik gebracht werden!

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