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Dass Hunde oder Katzen nach einem Leben von durchschnittlich 14 bzw. 18 Jahren zu Hause an Altersschwäche sterben, ist nicht die Regel. Sehr viele Tiere müssen in der Praxis/Klinik eingeschläfert werden. Doch auch Tierhalter, die ihrem Liebling ein langes, qualvolles Sterben ersparen wollen, sind oft unsicher, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist.

Ganz wichtig ist es darum, kritisch die eigenen Verlustängste und Befindlichkeiten zu reflektieren und sensibel dafür zu sein, was das Tier durch sein Verhalten signalisiert: Fällt dem Hund jeder Schritt schwer, hat er Schwierigkeiten, sein Geschäft zu verrichten, nimmt die Katze keinen Anteil mehr an ihrer Umgebung und rührt ihr Lieblingsfutter nicht mehr an, kann es Zeit sein, Abschied zu nehmen. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, ein Tier einschläfern zu lassen, weil es aufgrund seines Alters unbequem geworden ist oder man die Kosten einer möglichen tierärztlichen Behandlung sparen will. Eine pauschale Antwort auf die Frage, wann ein Tier erlöst werden sollte, gibt es nicht.

Ganz wichtig ist es darum, sich mit dem behandelnden tierärztlichen Team zu beraten: Der Besitzer kennt das Tier und erlebt es im Alltag, der/die Mediziner/in kennt die medizinische Vorgeschichte und sieht mit objektivem und fachlichem Blick, ob es Zeit wird, das Tier gehen zu lassen. Es gibt Tierärzte/Tierärztinnen, die hierfür auch in die Wohnung des Besitzers kommen. Eine gute Lösung, denn sie erspart dem Tier die Angst vor der Tierarztpraxis, es kann in seiner vertrauten Umgebung einschlafen. Die Besitzer sollten in jedem Fall in diesem Moment dabei sein und dem Tier bei seinem letzten Weg beistehen.

Was wird aus meinem Tier?

Wichtig für die Besitzer ist dann natürlich die Frage, was mit dem Tier geschehen soll. Wenn es in der Tierarztpraxis eingeschläfert wird und der Tierhalter es dort lässt, muss es i.d.R. in die Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden. Als Alternative kann Ihre Tierarztpraxis/Klinik aber auch einen Tierbestatter vermitteln, der die Verbrennung in einem Tierkrematorium anbietet. Jeder Tierhalter hat aber auch das Recht, den Tierkörper mitzunehmen und – sofern in der jeweiligen Gemeinde erlaubt – im eigenen Garten zu begraben. Dabei muss beachtet werden, dass das Grab von einer mindestens 50 Zentimeter hohen Erdschicht bedeckt ist, es darf nicht in einem Wasserschutzgebiet und nicht unmittelbar an öffentlichen Wegen liegen.

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Nicht nur das bekannte Rattengift ist eine Gefahr für Haustiere. Auch „selbstgemachte“ Vergiftungen treten auf: So sind Weintrauben, Rosinen, Macadamianüsse, Koffein, Süßstoff oder Schokolade für Hunde giftig und sollten nie – auch nicht in kleinen Mengen – angeboten werden. Auch vermeintlich harmlose Mittel wie Paracetamol oder Teebaumöle wirken beim Tier toxisch. Grundsätzlich sollte man sich mit einem Tier im Haushalt verhalten wie mit einem kleinen Kind: Also Medikamente, Putz- und Reinigungsmittel oder Gartenchemie aus der Reichweite des tierischen Mitbewohners verbannen.

Wie erkennt man eine Vergiftung?

Abhängig vom Gift und von der Giftmenge erkennt man eine Vergiftung sofort oder wenige Stunden nach Giftaufnahme. Allerdings gibt es auch einige wenige Gifte (z.B. Rattengift, Thallium), bei denen zwischen Aufnahmezeitpunkt und Auftreten der ersten Symptome einige Tage liegen können. Symptome, die bei einer Vergiftung auftreten können, sind starkes Speicheln, Zittern, Apathie oder starke Aufregung, Schwäche, Kreislaufprobleme (Kollaps mit Bewusstlosigkeit), Erbrechen, Würgen, Durchfall, Bauchkrämpfe, Blut im Erbrochenen, im Kot oder im Urin. Außerdem können Atembeschwerden bis hin zur Atemnot auftreten oder Veränderung der Pupillen und der Mundschleimhaut.

Was ist im Notfall zu tun?

Durch die Vielzahl der Stoffe, die zu einer Vergiftung führen können, ist es für den Laien im Notfall unmöglich, gezielt zu helfen. Also: so schnell wie möglich die Praxis/Klinik aufsuchen! Wenn möglich, die Substanz sichern, die das Tier aufgenommen hat, und mitnehmen.

Wichtig ist es, dem Tier Ruhe zu vermitteln und ihm zu zeigen, dass man da ist. Ist das Tier bewusstlos, sollte es flach auf die Seite gelegt und sein Kopf so gedreht werden, dass Erbrochenes und Speichel aus dem Maul laufen können.

Man sollte nicht versuchen, das Tier zum Erbrechen zu bringen. Erstens ist es z.B. bei einem Hund nicht möglich, mit der Finger-in-den-Hals-Methode das Erbrechen auszulösen. Und zweitens kann es auch gefährlich sein, wenn der giftige Mageninhalt nach oben kommt. Auch das Einflößen von Milch oder Öl sollte unterlassen werden, denn die Aufnahme mancher Giftstoffe wird dadurch noch beschleunigt.

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Für alle, die ihren moppeligen Kater oder den pummeligen Dackel sooo süß finden: Übergewicht ist keine Frage der Ästhetik, sondern erhöht das Risiko von Herz- Kreislauferkrankungen, Diabetes mellitus sowie Knochen- und Gelenkschäden drastisch und senkt die Lebenserwartung und -qualität.

Wenn Miez und Mops in vergangener Zeit dank menschlichem Verwöhnprogramm ziemlich zugelegt haben, heißt also Abspecken das Zauberwort. Doch eine einfache Reduktion der Futterration birgt die Gefahr einer Nährstoffunterversorgung. Das Abnehmen eines Tieres sollte unbedingt mit dem tierärztlichen Team der Praxis/Klinik besprochen werden.

Da Übergewicht in der Regel das Resultat aus zu viel aufgenommener Energie, also Futter, und zu wenig Bewegung ist, muss damit begonnen werden, die Futtermenge zu reduzieren. Das sollte unter tierärztlicher Anleitung und Kontrolle erfolgen: So individuell jedes Tier ist, so individuell ist sein Stoffwechsel und damit auch die Verbrennung von Kalorien. Es ist darum sehr wichtig, ein auf das Tier abgestimmtes Abspeckprogramm zu erstellen. Nachhaltige Gewichtsreduktion klappt nicht von heute auf morgen, und Nulldiäten oder drastische Reduzierung der Futtermenge führen wie bei uns Menschen zum sogenannten „Jo-Jo-Effekt“ und zum Verlust von Muskelmasse. Als „eiserne“ Reserve hält der Körper möglichst lange auch im Hungerzustand an Fettpolster fest.

Ein Abspeckprogramm sollte unter tierärztlicher Anleitung stattfinden. Hierbei sollte Folgendes beherzigt werden:
Jede Kalorie zählt: Leckerli, Speisereste, „Runterfallsel“ vom Tisch und inflationäre Belohnungshappen sind tabu! Trainiert man mit dem Hund auf der Basis der Futterbelohnung, muss diese von der Tagesfuttermenge abgezogen werden.

Wenn es Alter und Gesundheitszustand des Tieres zulassen, unterstützt ein Mehr an gemeinsamer Bewegung das Abspecken (von Tier und Mensch).

Diätfuttermittel können sinnvoll sein, denn sie enthalten alles, was das Tier braucht.

Tierhalter wollen es oft nicht wahrhaben, dass ihr Liebling zu dick ist, schieben die Körperfülle zum Beispiel auf das dichte Winterfell. Doch kann man der Sache bei Hund und Katze leicht auf den Grund gehen: Wenn man markante Knochenpunkte wie Hüfthöcker oder Rippen nicht mehr ertasten kann und sich beim Blick von oben auch keine Taille mehr abzeichnet, ist das Tier zu dick.

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„Eine Altersvorsorge bei Tieren beginnt nicht im Alter!“

Das bedeutet, dass zwei bis drei Jahre, bevor ein Tier zu den Senioren gehört, mit der jährlichen geriatrischen Vorsorge begonnen werden sollte. Der Grund: Normalwerte der Untersuchungen sind als Vergleichswerte bedeutsam, so dass der Tierarzt individuelle Abweichungen vom Gesundheitszustand sofort erkennen kann. Denn eine Vielzahl von Erkrankungen sind bei einer Früherkennung viel einfacher und ohne großen finanziellen Aufwand in den Griff zu bekommen. Klassisches Beispiel: Zahnerkrankungen. Aufwendige Zahnsanierungen wären nicht nötig, wenn eine regelmäßige Kontrolle stattfinden würde. Ein heftigeres Beispiel: Niereninsuffizienz ist behandelbar, unerkannt aber tödlich.

Mit Erreichen des „Seniorenalters“ (bei den meisten Hunden mit 7 Jahren und den meisten Katzen ab 9 Jahren) ist Ihr Tier bei weitem nicht mehr so aktiv und neigt daher schnell zu Übergewicht. Dies ist nicht zu unterschätzen, da Übergewicht schnell zu Trägheit, höherer Belastung des Herzens und der Gelenke, Kurzatmigkeit und zu erhöhtem Risiko einer Zuckerkrankheit führt. Die Stoffwechselprozesse im Körper verlangsamen sich im Alter. Dies wirkt sich auf das Immunsystem aus, aber auch auf den Zustand der Haut und des Fells sowie auf den Verdauungsapparat. Zu den häufigen Erkrankungen im Alter gehören unter anderem:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Niereninsuffizienz
  • Schilddrüsenerkrankungen
  • Zahnerkrankungen
  • Tumorerkrankungen
  • Erkrankungen der Prostata
  • Gelenkverschleiß
  • Diabetes mellitus (Zucker)
  • Bluthochdruck
  • Hauterkrankungen
  • Übergewicht
  • Störungen im Verdauungsapparat

Und: Sowohl Katzen als auch Hunde können an Harngries leiden. Ziel der Vorsorge ist es, Krankheiten vorzubeugen, Lebensqualität zu erhalten und Schmerzen zu vermeiden.

Zur geriatrischen Untersuchung gehört nicht nur ein äußerlicher Check des Tieres, sondern auch folgende Untersuchungen, z.B.:  Blutuntersuchung mit Organprofilen von Leber, Niere und Stoffwechsel sowie Überprüfung des roten und weißen Blutbildes, Harnanalyse. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt. Er erstellt gerne einen individuellen Vorsorgeplan.

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Bitte informieren Sie sich vorweg bei uns über unsere Notdienste bzw. Bereitschaftsdienste rund um die Feiertage!


Nicht selten landen im Dezember Tiere in der Notfallaufnahme. Denn bereits ab dem ersten Advent beginnt wieder die Zeit der Weihnachtsdekoration. Hier sind Tierhalter besonders gefragt: Sie sollten Weihnachtsschmuck, Kerzen oder giftige Pflanzen wie Weihnachtssterne und Mistelzweige für Ihre Tiere unerreichbar platzieren oder womöglich ganz darauf verzichten. Denn schnell und manchmal unbemerkt ist es passiert, so dass der Vorfall häufig ein Notfall ist. Besonders Katzen und Welpen verschlucken gerne kleine glitzernde Kügelchen, Ketten oder Bänder. Diese verheddern sich im Magen-Darm-Trakt. Es kann zu Darmverschlingungen und Darmverschluss kommen. Fäden, die aus dem After hängen, sollten Tierhalter niemals selber herausziehen. Dies kann zu schweren Darmverletzungen führen. So vorsichtig Sie auch sein mögen, es ist immer ratsam, die Notfallnummer Ihrer Tierarztpraxis griffbereit zu haben.

Denken Sie immer an die Neugierde Ihres Tieres. Wie schnell hat der pfiffige Vierbeiner im Trubel des Weihnachtsbesuches Schokolade samt Staniolpapier vertilgt. Gerade Staniol ist höchst gefährlich. Das Vertilgen von Schokolade übrigens auch! Was auch immer Ihr Vierbeiner verschluckt, zögern Sie nicht, sofort tierärztlichen Rat einzuholen.

Minuten unter fließend-kaltes Wasser. Trocknen Sie die Wunde mit einem gebügelten (keimarmen) Tuch oder einem sterilen Tupfer, nie mit Watte. Eisbeutel und Kühlakku wickeln Sie in ein Tuch, denn bei direktem Hautkontakt besteht die Gefahr, die Haut zu unterkühlen. Reiben Sie nichts auf die Wunde, weder Salben noch Öle oder Butter. Lokale Rötungen heilen nach einigen Tagen ab. Das Tier sollte nicht an der Wunde lecken. Bei Verbrennungen ab dem 2. Grad (Blasenbildung) sollten Sie Ihren Tierarzt aufsuchen.

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Auf der Suche nach einem Welpen fallen derzeit viele Menschen ungeahnt auf einen illegalen Welpenhandel rein. Die Zahlen des Deutschen Tierschutzbundes sprechen Bände: Einer noch laufenden Auswertung zufolge hat sich die Zahl der bekannt gewordenen, illegal gehandelten Hunde von 2019 zu 2020 mehr als verdoppelt. „Noch immer werden betroffene Tiere für das vergangene Jahr gemeldet – und auch 2021 reißen die Fälle nicht ab“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Tierschutzbundes (www.tierschutzbund.de).

Die Tarnung der Händler ist exzellent: Es sieht meist wie ein privater Verkauf oder sogar als der Verkauf eines seriösen Züchters aus. Wirklich sicher kann man nur sein, wenn der Züchter über den Verband für Deutsches Hundewesen gefunden wird: www.vdh.de

Doch es stellt sich oft die Frage, ob es tatsächlich ein Welpe sein muss. Junghunde und Hunde mit unterschiedlichen Temperamenten warten im Tierheim auf ein neues Leben. Vielfach kann das Tierheim gut informieren, welchen Charakter das Tier hat, ob es Kinder mag, wie lauffreudig es ist oder ob ein großer Jagdtrieb vorliegt. Tierheime haben ein Interesse daran, dass Mensch und Tier zusammen passen, damit das Tier nicht wieder im Tierschutz landet. Und wenn das Tierheim nicht weiterhelfen kann, hat es meist seröse Kontaktstellen, wo man seinen Traumhund finden kann. Das gilt übrigens auch für alle anderen Tierarten: Katzen, Vögel oder Nager.

Der anonyme Handel übers Internet sei besonders problematisch, so der Deutsche Tierschutzbund. Hier gäbe es noch keine gesetzliche Regulierung. Dank Corona macht es keinen stutzig, wenn die Welpen draußen vor einem Wohnhaus übergeben werden.

Der Blick auf die Mutterhündin ist meist nicht möglich, oder es wird ein anderer Hund präsentiert. Die Wirklichkeit sieht anders aus: „Neben dem seelischen Leid,  das die Welpen erleiden müssen, kommt es bei vielen zu schweren Krankheitsverläufen. Durch die widrigen Haltungsbedingungen in den ‚Zuchtfabriken‘ entsteht ein enormer Infektionsdruck, gleichzeitig werden die Tiere nicht geimpft oder medizinisch versorgt und zusätzlich viel zu früh vom Muttertier getrennt“, erklärt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund.

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Infos zum Thema:
www.tierheime-helfen.de/welpenhandel
www.tierheime-helfen.de/bereit-fuer-ein-haustier
www.tierheime-helfen.de/tiervermittlung
www.vdh.de/welpen/zuechter-suche

Der Mikrochip (Identifikationsnummer) des Tieres muss in einem Zentralregister eingetragen werden. Nicht immer übernimmt das automatisch die Tierarztpraxis. Ansonsten können gefundene Tiere ihren Haltern nur schwer zugeordnet werden und die Kennzeichnung mit dem Transponder ist für eine Suche nach dem Besitzer nutzlos.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde oder auch Katzen verschwinden und ihre Halter dann in großer Sorge mit der Suche beginnen. Oftmals merken die Tierbesitzer erst dann, dass ihr geliebter Vierbeiner zwar mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist, aber die Registrierung bei z. B. tasso.net oder findefix.com nicht vorgenommen wurde. Bei dem Routineeingriff zur Kennzeichnung eines Haustieres wird ein Transponder mit einem Mikrochip und einer Identifikationsnummer mit einer speziellen Injektionsnadel unter die Haut gesetzt und kann dann mit einem entsprechenden Gerät ausgelesen werden. Der Tierarzt trägt die Nummer in den Heimtierausweis ein und speichert die Daten in seiner Patientenkartei. Ob der Tierarzt die Kontaktdaten des Tierhalters auch bei der Registrierungsstelle hinterlegt, muss abgeklärt werden. Dies ist nicht immer üblich. Auf den Webseiten der Registrierungsstellen können Sie ganz leicht Ihre Daten überprüfen, in dem Sie die Identifikationsnummer eingeben, die in dem Heimtierausweis verzeichnet ist.

Auch nach Umzügen oder Wechsel der Handynummern sollten die Daten aktualisiert werden. Beim Auffinden eines Tieres kann es dann eindeutig seinem Halter zugeordnet werden, nachdem die Mikrochipnummer, z.B. in Veterinärämtern, Tierheimen und natürlich Tierarztpraxen ausgelesen wurde. So stehen die Chancen am besten, ein Tier wiederzufinden.

© https://www.bundestieraerztekammer.de

SARS-CoV, SARS-CoV-2 und MERS-CoV sind zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionserreger, die von ihnen hervorgerufenen Infektionen gehören somit zu den Zoonosen.

Ungeklärt ist, ob SARS-CoV-2 direkt von Fledermäusen auf Menschen übertragen wurde oder ein tierischer Zwischenwirt eine Rolle bei der frühen Übertragung auf den Menschen gespielt hat.

Der Kontakt gesunder Personen zu Haustieren muss nach den derzeitig verfügbaren Informationen aus Sicht des Friedrich-Loeffler-Instituts nicht eingeschränkt werden.

Allerdings ist es als allgemeine Vorsichtsmaßnahme immer ratsam, grundlegende Prinzipien der Hygiene zu beachten, wenn man mit Tieren in Kontakt kommt (z. B. Hände gründlich mit Seife waschen).

Ob Haustiere sich bei infizierten Personen anstecken können, ist je nach Tierart nicht komplett auszuschließen. Allerdings bedeutet eine mögliche Infektion von Haustieren nicht automatisch, dass sich das Virus in den Tieren vermehren kann und von ihnen auch wieder ausgeschieden wird (mit z.B. Nasensekret, Hustenauswurf oder Kot).

Mit SARS-CoV-2 infizierte Personen, insbesondere diejenigen mit Krankheitssymptomen, können große Virusmengen über Nase und Mund ausscheiden (so genannte Tröpfcheninfektion). Es ist davon auszugehen, dass ihre Umgebung entsprechend mit Virus belastet ist, auch bei Einhaltung von grundlegenden Hygieneregeln (in die Armbeuge niesen und husten, Hände waschen, Oberflächen reinigen). Daher sollten infizierte Personen gerade beim Kontakt zu ihren Haustieren besonders auf Hygiene achten, engen Kontakt möglichst vermeiden, die Tiere nicht anhusten oder anniesen und sich von den Tieren nicht durchs Gesicht lecken lassen.

© Textquelle: https://www.fli.de, Stand 14. April 2020

„Bisher gibt es keinen wissenschaftlich belegbaren Hinweis auf eine epidemiologisch relevante Infektion von Hunden durch infizierte Personen“, so das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.

Bei zwei Hunden aus unterschiedlichen Haushalten mit SARS-CoV-2 infizierten Personen in Hong Kong wurde genetisches Material des Erregers entdeckt, in einem Fall wurde auch infektiöses Virus nachgewiesen. Beide Hunde zeigten keine Krankheitssymptome. Eine erste Studie aus China und die beiden Einzelfälle aus Hong Kong weisen auf eine geringe Empfänglichkeit von Hunden für SARS-CoV-2 hin.

Können sich Katzen und marderartige Tiere wie z.B. Frettchen bei infizierten Personen anstecken?

In Belgien wurde bei einer Katze Erbmaterial von SARS-CoV-2 nachgewiesen. Die Katze stammt aus einem Haushalt mit einer Person, die an Covid-19 erkrankte und Symptome zeigte. Eine Woche später entwickelte die Katze selbst Atemnot, Erbrechen und Durchfall und wurde daher untersucht. Es wurden keine anderen möglichen Ursachen abgeklärt, welche die Symptome bei der Katze auch erklären könnten. Das Tier erholte sich wieder. Die belgischen Behörden werten den Nachweis als Einzelfall und weisen darauf hin, dass die Symptome zwar auf Covid-19 hinweisen, dies aber nicht eindeutig belegt ist. Eine aktuelle Studie aus China zeigt, dass sich Katzen und Frettchen experimentell mit SARS-CoV-2 infizieren lassen und das Virus unter den besonderen Versuchsbedingungen auch auf Artgenossen übertragen können. Die Studie hat das Friedrich-Löffler-Institut auf ihrer Website veröffentlicht.

Auch das Friedrich-Loeffler-Institut wies in einer Studie nach, dass sich Frettchen infizieren lassen und SARS-CoV-2 unter Versuchsbedingungen an Artgenossen weitergeben können. Dies erlaube allerdings keine Rückschlüsse darauf, ob Katzen und Frettchen Virusmengen ausscheiden, die für eine Infektion des Menschen ausreichen, so das FLI. „Ob solche Infektionen tatsächlich stattfinden können, muss weiter untersucht werden.“, so das Institut.

Bisher gebe es keine Hinweise darauf, dass Haustiere Menschen angesteckt haben. Die Haltung von Katzen wurde nicht als Risikofaktor identifiziert.

Auch bei der SARS-CoV-Epidemie im Jahr 2003 kam es zu Infektionen bei Katzen, ohne dass dies für eine Weiterverbreitung relevant war. Für das Friedrich-Loeffler-Institut spielen Haustiere nach dem jetzigen Kenntnisstand epidemiologisch keine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 / Covid-19.

© Textquelle: https://www.fli.de, Stand 14. April 2020

Im Umgang mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 haben Tierarztpraxis und Tierkliniken ihren betrieblichen Ablauf umstellen müssen – zum Schutz für die Tierbesitzer und die Mitarbeiter. Die meisten Betriebe führen z.B. derzeit ausschließlich eine Terminsprechstunde. Im Zentralen geht es darum, die unvermeidliche Krankheitswelle abzuflachen (engl. „flatten the curve“). Zudem soll möglchst viel Personal gesund bleiben, damit die medizinische Versorgung der Haustiere aufrecht erhalten werden kann.

Die Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin hat deshalb eine Reihe von Empfehlungen veröffentlicht – zur Eindämmung von SARS-CoV-2:

Die Erfragung, was dem Tier laut Besitzer fehlt, kann vorweg telefonisch, via Mail oder auch vor der Praxis/Klinik abgeklärt werden. Die Tiere werden im Behandlungsraum nur vom Personal gehalten. Wenn die Abstandsregel (1,5 Meter) nicht eingehalten werden kann, muss der Tierbesitzer außerhalb des Behandlungsraumes warten. Tierbesitzer haben keinen Zutritt in Röntgen-, Operationsräume oder Gemeinschaftsräume. Sanitäre Räume sollen möglichst von Tierbesitzer und Personal getrennt werden. Es gibt auch leider keine Besuchszeiten für stationäre Patienten. Die Sprechstunde sollte so angepasst werden, dass möglichst wenig Menschen sich zur gleichen Zeit im Wartezimmer aufhalten. Hier muss die Abstandsregel eingehalten werden! Das Warten kann die Praxis/Klinik aber auch nach Draußen verlegen oder die Tierbesitzer warten im Auto.

Vor Eintritt in die Praxis/Klinik müssen Sie als Tierbesitzer die Hände waschen oder sie desinfizieren. Nur eine Person kommt mit dem erkrankten Tier zum Tierarzt (wenn möglich keine Kinder und keine ältere Person). Nur gesunde Besitzer kommen zum Tierarzt. Liegen Krankheitssymptome vor, informieren Sie das Praxis-/Klinikpersonal telefonisch, damit der weitere Ablauf zur Versorgung des Tieres genau abgeklärt werden kann.

Türgriffe, Empfangstresen, Zahlterminals, Stuhllehnen, Toiletten, Wasserhähne etc. desinfiziert das Team täglich mehrfach. Und es gilt: Händewaschen nach jedem Tierbesitzer-Kontakt.

© Empfehlungen: https://www.svk-asmpa.ch