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Dass Hunde oder Katzen nach einem Leben von durchschnittlich 14 bzw. 18 Jahren zu Hause an Altersschwäche sterben, ist nicht die Regel. Sehr viele Tiere müssen in der Praxis/Klinik eingeschläfert werden. Doch auch Tierhalter, die ihrem Liebling ein langes, qualvolles Sterben ersparen wollen, sind oft unsicher, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist.

Ganz wichtig ist es darum, kritisch die eigenen Verlustängste und Befindlichkeiten zu reflektieren und sensibel dafür zu sein, was das Tier durch sein Verhalten signalisiert: Fällt dem Hund jeder Schritt schwer, hat er Schwierigkeiten, sein Geschäft zu verrichten, nimmt die Katze keinen Anteil mehr an ihrer Umgebung und rührt ihr Lieblingsfutter nicht mehr an, kann es Zeit sein, Abschied zu nehmen. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, ein Tier einschläfern zu lassen, weil es aufgrund seines Alters unbequem geworden ist oder man die Kosten einer möglichen tierärztlichen Behandlung sparen will. Eine pauschale Antwort auf die Frage, wann ein Tier erlöst werden sollte, gibt es nicht.

Ganz wichtig ist es darum, sich mit dem behandelnden tierärztlichen Team zu beraten: Der Besitzer kennt das Tier und erlebt es im Alltag, der/die Mediziner/in kennt die medizinische Vorgeschichte und sieht mit objektivem und fachlichem Blick, ob es Zeit wird, das Tier gehen zu lassen. Es gibt Tierärzte/Tierärztinnen, die hierfür auch in die Wohnung des Besitzers kommen. Eine gute Lösung, denn sie erspart dem Tier die Angst vor der Tierarztpraxis, es kann in seiner vertrauten Umgebung einschlafen. Die Besitzer sollten in jedem Fall in diesem Moment dabei sein und dem Tier bei seinem letzten Weg beistehen.

Was wird aus meinem Tier?

Wichtig für die Besitzer ist dann natürlich die Frage, was mit dem Tier geschehen soll. Wenn es in der Tierarztpraxis eingeschläfert wird und der Tierhalter es dort lässt, muss es i.d.R. in die Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden. Als Alternative kann Ihre Tierarztpraxis/Klinik aber auch einen Tierbestatter vermitteln, der die Verbrennung in einem Tierkrematorium anbietet. Jeder Tierhalter hat aber auch das Recht, den Tierkörper mitzunehmen und – sofern in der jeweiligen Gemeinde erlaubt – im eigenen Garten zu begraben. Dabei muss beachtet werden, dass das Grab von einer mindestens 50 Zentimeter hohen Erdschicht bedeckt ist, es darf nicht in einem Wasserschutzgebiet und nicht unmittelbar an öffentlichen Wegen liegen.

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Für Hundehalter sind einige Regeln wichtig, damit der Vierbeiner gesund durch den Winter kommt. Zum Beispiel das regelmäßige Bürsten des Winterfells: So kann sich das isolierende Luftpolster zwischen den Unter- und Deckhaaren besser entwickeln. Hunde – auch Kurzhaarrassen – frieren in der Regel nicht, wenn sie sich ausreichend bewegen. Unterkühlen können sie nur, wenn sie über längere Zeit reglos an einer Stelle verharren, sich auf kalten, nassen Böden hinsetzen oder hinlegen. Hier kann es zu einer Blasen- oder Nierenentzündung kommen.

Achten Sie darauf, dass Sie nach dem Spaziergang Ihren nassen Hund mit einem Handtuch trockenrubbeln. Denn: Auch Hunde können sich erkälten. „Schneeschlecken“ kann den Magen-Darm-Trakt enorm reizen und den Hals- und Rachenraum entzünden. Extreme Vorsicht ist geboten bei Schnee mit Streusalz. Aufgepasst auch bei Glatteis: Auch Hunde rutschen aus und können sich Bänderdehnungen, Kreuzbandrisse oder Knochenbrüche zuziehen. Balsam oder Schutzsprays verhindern das Austrocknen der Ballenhaut. So können sich Matsch und Streu nicht so leicht festsetzen, und Streusalz kann die Haut nicht reizen. Nach dem Spaziergang spülen Sie die Pfoten mit warmem Wasser ab. Sollten Sie in den Pfoten Risse und Wunden finden, lassen Sie sie in der Praxis/Klinik kurz checken, bevor Entzündungen entstehen. Schneiden Sie lange Haare zwischen den Zehen Ihres Hundes nicht selbst ab. Allzu oft kommt es zu Verletzungen und Reizungen der Haarwurzel sowie zu Entzündungen. Fragen Sie besser in der Praxis/Klinik nach.

Der tierärztliche Wintercheck

Ist Ihr Hund fit für den Winter? Das zeigt ein tierärztlicher Check-up (u.a. durch Ermittlung der wichtigsten Blutwerte, Haut- und Fellkontrolle, Entwurmung)!

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Sommerliche Temperaturen, schönes Wetter im Frühjahr: Mehr als sonst suchen Hundefreunde mit ihren Vierbeinern erholsame Gebiete auf, um die Natur zu genießen. Dabei treffen fremde Hunde aufeinander. Oftmals regeln freilaufende Hunde einen Konflikt galant und schmerzfrei. Doch manchmal kommt es zu einer kleinen Beißerei.

Das Tückische: Die zunächst kleinen Biss-Stellen wirken harmlos, sind kaum im dichten Fell zu entdecken. Doch einige Tage später entfalten Bakterien unter der Haut ihre große Wirkung. Mit den Hundszähnen dringen zahlreiche Bakterien tief in die Haut ein und finden hier optimale Bedingungen, um sich rasend schnell zu vermehren. Starke Entzündungen können sich unter der Haut verbreiten. Gefährlich: Die Wunde hat sich bereits an der Oberfläche geschlossen und darunter vermehren sich die Bakterien (Anaerobier). Sie lösen den lebensgefährlichen Wundbrand aus. Unbehandelt können Fieber und sogar eine Blutvergiftung (Sepsis) die Folge sein.

Auch Quetschwunden sind nicht ungefährlich.

Fettgewebe wird gequetscht, das Gewebe unter der Haut stirbt ab und es folgt eine heftige Entzündung, die äußerst schmerzhaft ist. Wie sollte der Tierhalter sich verhalten? Bisse sollten unbedingt tierärztlich behandelt werden, egal wie groß sie sind. Generell sollte man nach einer Rauferei den Hund tierärztlich checken lassen.

Oft bleiben Wunden im dichten Fell und während der Aufregung des Vorfalls unentdeckt. Wunden, auch wenn sie noch so kleine sind, sollten in der Praxis/Klinik gesäubert und der Hund behandelt werden. Das ist wenig aufwendig im Vergleich zu der Behandlung einer schweren Entzündung, die sich bereits innerhalb weniger Tage entwickeln kann. Auch Erkrankungen können durch Bisse übertragen werden.

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Grundlage für die aktuelle Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) liefert eine Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Hier wurden von unabhängiger Seite Experten aus den Standesvertretungen der Tierärzte, Tierhalterverbänden, der Wissenschaft und Verwaltung, aus Unternehmen und Versicherungen sowie praktizierende Tierärzte befragt. Zusätzlich wurde eine Online-Umfrage unter 1.300 praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten deutschlandweit durchgeführt. Das Ergebnis: Mindestens 20 Prozent Erhöhung seien nötig, um die gestiegenen Kosten aufzufangen. Die Verordnung soll deshalb die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis anpassen, so das BMEL im Fazit.

Zum Hintergrund: Die GOT gibt einen preislichen Rahmen vor, in dem die einzelnen tierärztlichen Leistungen abgerechnet werden dürfen. Leistungen müssen mit dem 1-3-fachen Satz (2-4-fache Satz im Notdienst plus Notdienstpauschale) berechnet werden. Dabei darf der einfache Satz in den normalen Sprechzeiten und der 2-fache Satz im Notdienst nicht unterschritten werden. Zuletzt ist die GOT 1999 umfassend geändert worden. Die Veterinärmedizin hat sich aber mit den Jahren deutlich verändert: Diagnostik und Therapieformen sind umfassender geworden, der Kenntnisstand und die Möglichkeiten, ein Tier zu behandeln, sind deutlich erweitert worden.

Der Tierhalter muss also ab November 2022 einen erhöhten Satz für die Behandlung oder Impfung seines Tieres einkalkulieren. Dies sichert den Fortbestand sowie die Attraktivität der Tätigkeit der selbstständigen Tierärzte und vor allem eine moderne tierärztliche Versorgung der Haustiere.

Grundsätzlich sollten Tierhalter tierärztliche Kosten nicht unterschätzen und besser vorsorgen. Unabhängig von der aktuellen Erhöhung der GOT können z.B. Gelenk-Operationen mit Vor- und Nachsorge inklusive anschließender Physiotherapie mit mehreren Tausend Euro den Tierhalter belasten.

Einen monatlichen Betrag zurückzulegen ist ein Anfang, dennoch: mit dem fortschreitenden Knowhow der Tierarztpraxis, möglichen Diagnostikverfahren und Behandlungsmethoden, um dem Tier zu helfen, ist die Tierversicherung eine überlegenswerte Alternative. Allerdings sollten Tierhalter nicht vorschnell handeln, sondern sich genau informieren. Die Bundestierärztekammer rät zum Versicherungsschutz, wichtig seien aber folgende Punkte: Therapiefreiheit des Tierarztes, Durchführung von regelmäßigen Prophylaxe-Maßnahmen wie Impfungen, Geriatrie, Screening und Gesundheitschecks, Operationen und deren Nachsorge, Kostenübernahme auch bei höheren Sätzen der GOT (Notfälle und Unfälle). Es sollte zudem transparent sein, welche Leistungen und Kriterien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (z. B. Altersgrenze, Erbkrankheiten, chronische Krankheiten, Naturheilverfahren, Operationen).

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Wenn für eines Ihrer Meerschweinchen ein Tierarztbesuch ansteht: Nehmen Sie nach Möglichkeit kein einzelnes Tier mit. Die Fellknäuel fühlen sich sicherer, wenn ein anderes Mitglied des Rudels dabei ist.

Eine artgerechte Rudelhaltung versteht sich von selbst, da Meerschweinchen äußerst kommunikativ und gesellig sind. Meerschweinchen sind soziale Tiere, die paarweise oder besser noch in kleinen Gruppen ihr Glück finden.

Da die kleinen Fellknäuel auch ganz schön bewegungsfreudig sind, sollten die Transportboxen für Meerschweinchen nicht zu beengt sein, etwas Raumfreiheit bieten, eine große Öffnung haben, gut belüftet und dunkel sein. Durchsichtige Boxen eignen sich nicht, da der Stress für die Tiere zu groß ist. Ins Innere der Box legen Sie bitte keine Einstreu, sondern ein Handtuch.

Nehmen Sie auch eine Tüte mit dem Lieblingsfrischfutter der Tiere mit, um sie nach der Untersuchung zu belohnen. Doch geben Sie nicht unmittelbar vor dem Tierarztbesuch die Leckereien, da in der Regel Zähne und Mundinnenraum kontrolliert werden.

Bei niedrigen Außentemperaturen empfiehlt es sich, eine lauwarme Wärmflasche oder ein Kirschkernkissen auf eine Seite der Box unter ein Handtuch zu legen. Der Transportweg sollte möglichst kurz sein.

Achten Sie bei längeren Fahrten auf eine gute Lüftung und stellen Sie dann Wasser zur Verfügung. Und noch ein Tipp: Damit Sie nichts vergessen, notieren Sie sich vor dem Tierarztbesuch wichtige Daten des Tieres, Fressgewohnheiten, Gewicht, Medikamente und Ihre Anliegen und Fragen.

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Katze Amelie wirkt seit Tagen desinteressiert und schlapp. Als sie mit Frauchen schmust und gähnt, dringt ein süßlicher Geruch aus ihrem Maul. Doch Amelies zunehmender Durst, ihr trockenes Fell und vor allem ihr häufiges Urinieren bringen Frauchen zu dem Schluss, dass eine Untersuchung fällig ist.

Diabetes kann es auch bei schlanken Katzen geben

Der Tierarzt stellt fest, dass die Anzeichen auf Diabetes mellitus hindeuten. Ob die schlanke Amelie tatsächlich zuckerkrank ist, kann er erst nach einer Urin- und Blutuntersuchung beurteilen. Für die Diagnose ist in der Regel der Fructosamin-Spiegel entscheidend. Der Blutzuckerwert ist kein sicherer Hinweis, da er bei Katzen auch stressbedingt ansteigt. Bei Amelie findet der Tierarzt Ketonkörper. Sie entstehen, wenn es zu viele Fettsäuren im Blut gibt und diese chemisch verändert sind. Sie führen in ihrer Masse bei dem Tier zu Erbrechen und Schlappheit.

Großer Appetit: möglicher Hinweis auf eine Erkrankung

Die Katze hat einen Mangel an Insulin, dem Hormon der Bauchspeicheldrüse. Fette, Kohlenhydrate und Aminosäuren können nicht optimal genutzt werden. Deshalb ist bei Diabetes oft ein „enormer Appetit“ (Polyphagie) festzustellen. Gleichzeitig kann es zum Gewichtsverlust kommen. Durst rührt daher, dass die vermehrten Zuckermoleküle im Blut in den Harn treten und es zum häufigen Urinieren kommt; der Körper trocknet aus.

Die Früherkennung ist deshalb so wichtig, da Diabetes schwere Folgeerkrankungen verursacht, zum Beipiel Leberschäden, Nervenschädigungen und Bauchspeicheldrüsenentzündungen oder Geschwüre der Augen (grauer Star).

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Meist im März/April steht wieder die nächste Myxomatose-Impfung für Kaninchen an. Denn: Langohren in privater Haltung sollten vor Myxomatose und Chinaseuche (Rabbit Hemorrhagic Disease/RHD1 und RHD2) geschützt werden.

Die Myxomatose ist eine hochansteckende, tödliche Krankheit, die durch ein Virus hervorgerufen wird. Experten sprechen von einer Kaninchenseuche. Typische Symptome der Erkrankung sind zugeschwollene Augenlider, Ödeme unter der Haut und eiternde Entzündungen an Augen und Nase. Auch das Anschwellen des Kopfes ist charakteristisch. Deshalb wird Myxomatose auch „Löwenkopfkrankheit“ genannt.

Die Erreger werden vorwiegend durch stechende Insekten wie Mücken und Flöhe übertragen. Sie können aber auch mit den Schuhen in die Wohnung getragen werden. Außerdem ist die Übertragung durch Beschnuppern oder das Futter möglich. Am besten ist es, wenn der Tierarzt im März oder April gegen Myxomatose impft, bevor die Mückenzeit beginnt. In der Regel wird halbjählich die Impfung aufgefrischt. Auch gegen RHD1 und RHD2 hält die Praxis einen Impfstoff bereit. Das Virus wird durch direkten Kontakt, aber auch durch indirekten Kontakt, sprich über Insekten: Fliegen, Stechmücken, sogar über Futter (Löwenzahn auf der Wiese, Gras) und Kleidung übertragen. Deshalb sind auch Kaninchen in der Wohnungshaltung gefährdet.

Die Erkrankung wird ebenfalls durch ein Virus verursacht. Die Tiere sterben an inneren Blutungen. Typischerweise entwickeln sie kaum Symptome. Ab und an bemerkt der Besitzer blutigen Durchfall oder schwere Atembeschwerden. Bei den Kaninchen wird RHD1 und RHD2 einmal pro Jahr geimpft.

Lassen Sie die nötige Impfung vornehmen. Melden Sie sich bei Ihrem Tierarzt-Team und vereinbaren Sie einen Termin.

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Toben, Laufen, Spielen – das liebt Rüde Ben über alles. Doch nach der Fütterung ist es Pflicht, zunächst eine längere Pause einzulegen. Warum? Spielt und tobt der Hund mit vollem Magen, kann es zu einer „Magendrehung“ kommen. Mittlere bis kleinere Hunde sind nicht so gefährdet wie größere. Doch generell gilt: der Hund sollte nach der Fütterung ruhen.

Ein akuter Notfall

Nicht jeder aufgeblähte Magen bedeutet tatsächlich, dass eine Magendrehung vorliegt. Doch eine rasche Diagnose ist wichtig, da die Magendrehung zu den akuten Notfällen gehört, um die sich der Tierarzt sofort kümmern muss. Denn unbehandelt führt sie innerhalb weniger Stunden zum Tod. Der Magen des Hundes ist an langen Bändern locker in der Bauchhöhle aufgehängt. Wenn der Vierbeiner sich überfressen, zu viel Luft oder Wasser geschluckt hat, kommt es zu einer massiven Erweiterung des Magens. Diese Tatsache alleine stellt noch keine Notsituation dar. Wenn aber der Hund den Mageninhalt nicht los wird und zusätzlich noch Treppen läuft oder sich wälzt, dann kippt der Magen und dreht sich um seine eigene Achse. Bei der Magendrehung werden Eingang und Ausgang, sprich Speiseröhre und Dünndarm, sofort verschlossen. Der Magen bläht sich auf. Durch die Drehung nehmen weitere Organe Schaden, z.B. Milz oder Bauchspeicheldrüse. Blutgefäße werden stranguliert und reißen ab. Der Magen drückt auf das Zwerchfell und somit auf Herz und Lunge. Herz- Kreislaufversagen ist die Folge.

Typische Symptome einer Magendrehung sind Speicheln, Würgen, Unruhe, flache Atmung, ein aufgeblähter Bauch, rasender Puls sowie blasse und bläuliche Schleimhäute. Fahren Sie sofort zum Tierarzt, melden Sie sich, auch nachts, vorher an, damit der Tierarzt alle Vorbereitungen für die Notoperation treffen kann.

Unser Tipp:

Die Futterration sollte auf zwei/drei kleinere Mahlzeiten verteilt werden. Achten Sie auf hochwertiges Futter und der Hund sollte nach der Fütterung eine Pause einlegen.

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Nach operativen Eingriffen, zum Beispiel einer Kastration, hat Ihr tierischer Freund eine Wundnaht, deren Fäden nach zirka zehn Tagen gezogen werden. Die Wunde wird oftmals in mehreren Schichten genäht, sichtbar bleibt lediglich die oberflächliche Hautnaht. Ob Hund oder Katze – Ihr Tier wird in jedem Fall versuchen, die Wunde mit Zunge und Zähnen zu bearbeiten, was zu schweren Komplikationen führen kann. Es wird geleckt und geknibbelt. Schon zehn Minuten Lecken reichen aus, um schwere Entzündungen hervorzurufen.

Sehr hartnäckig hält sich immer noch das Gerücht, Tiere würden sich eine Verletzung sauber lecken. Das Gegenteil ist der Fall. Die Maulhöhle ist stark mit einer bakteriellen Keimflora besiedelt. Wenn Hund oder Samtpfote an der Naht leckt, wird das Zusammenwachsen des Gewebes verhindert. Die Wunde kann sich öffnen, und die Bakterien aus der Mundhöhle des Tieres können ungehindert in den Körper eindringen. Die Heilung verzögert sich und im schlimmsten Fall kann eine Nachoperation nötig sein. Heftig ist der Drang, an der Wunde zu knibbeln, wenn nach einigen Tagen der Heilungsprozess einsetzt und die Wunde zu jucken beginnt.

Varianten im Wunden-Schutz

Jedes Tier ist anders. Jedes Tier ist individuell. Manche Tiere kommen mit einem Halskragen zurecht, andere nicht. Der Halskragen als Wunden-Schutz ist effektiv. Ihn gibt es auch mittlerweile als weiche Variante. Der Kragen kann aber beim Schlafen, Schnuppern, Gassigehen und Fressen störend sein. Manchmal fördert er  sogar Unsicherheit und liefert zusätzlichen Stress. Eine weitere Möglichkeit aus der Praxis ist der Ganzkörperschutz, ein „Body“ aus Stoff. Immerhin sollte der Schutz etwa zehn  Tage bestehen, bis die Fäden gezogen werden. Welche Variante für Ihr Tier die bessere ist – hierzu können Sie sich beim Tierarzt beraten lassen.

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Die Gebühren für tierärztliche Leistungen sind aktuell durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärzte-gebührenordnung“ u. a. um eine „Notdienstgebühr“ ergänzt worden. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden.

Was ändert sich für Sie?

Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen. Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben: täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht), von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags. Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet.

Wozu eine Gebührenordnung?

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.

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