März und April sind für Kaninchenbesitzer die klassischen Impfmonate. In der Regel impft der Tierarzt dann gegen Myxomatose. Die Impfung erfolgt in der Regel halbjährlich. Gegen RHD (Chinaseuche) wird jährlich geimpft. Auch gegen Kaninchenschnupfen gibt es einen Impfstoff.

Ansteckungsgefahr auch für Wohnungskaninchen

Unsicher sind sich manche Tierhalter, ob eine Impfung gegen Myxomatose für Kaninchen, die ausschließlich in der Wohnung gehalten werden überhaupt vonnöten ist. Ganz klar sind diese Tiere ebenfalls gefährdet. Beispielsweise wird das Myxomatose-Virus auf viele Arten übertragen: durch blutsaugende Insekten wie Kaninchenfloh oder Stechmücke sowie durch Milben, Zecken oder Läuse. Das Virus gehört zur Familie der Pockenviren. Möglich ist auch eine Übertragung mittels Futter: Besonders Grünfutter steht in Verdacht, den Krankheitserreger zu transportieren. Von Kaninchen zu Kaninchen kann die Übertragung erfolgen, auch wenn ein Tier am Virus nicht erkrankt. Myxomatose kann in wenigen Tagen tödlich verlaufen. Anzeichen einer möglichen Infektion sind zum Beispiel Schwellungen an Augen, Augenausfluss, Ödeme.

RHD – für alle Kaninchen bietet nur die Impfung den sicheren Schutz

Auch das RHD-Virus (Calcivirus) wird durch blutsaugende Insekten übertragen und kann ebenfalls über das Futter das Kaninchen infizieren. Kontaminiertes Frischfutter und Schuhsohlen der Besitzer können auch zur Ansteckung der tödlichen Krankheit führen. Eine Übertragung funktioniert über eine Tröpfcheninfektion von Tier zu Tier (Kot, Urin, Speichel). RHD ist nicht heilbar, die meisten Tiere versterben in kurzer Zeit, oftmals erleiden sie den Erstickungstod. In der Regel erfolgt in der Tierarztpraxis eine Impfung frühestens ab der 4. – 6. Lebenswoche. Zur Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung informiert Sie Ihr/e Tierarzt/Tierärztin umfassend. Grundsätzlich erfolgt vor der Impfung eine gründliche Allgemeinuntersuchung.

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Anlässlich eines aktuellen Tollwutfalls bei einem Welpen in Rheinland-Pfalz mahnt die Bundestierärztekammer (BTK) erneut zur Vorsicht bei der Aufnahme von Hunden aus dem Auslandstierschutz. Der betroffene Welpe aus Russland war laut Impfpass gegen Tollwut geimpft. Nach derzeitigem Stand muss jedoch davon ausgegangen werden, dass entweder keine wirksame Impfung erfolgt ist oder der Impfeintrag gefälscht wurde. Deutschland gilt seit 2008 als tollwutfrei – dadurch wird Tollwut hierzulande kaum noch als reale Bedrohung wahrgenommen. In vielen Regionen der Welt ist die Erkrankung jedoch ein ernstzunehmendes Problem.

„Der aktuelle Fall zeigt eindrücklich, dass Tollwut jederzeit wieder nach Deutschland eingeschleppt werden kann“, sagt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Gerade bei Hunden aus Ländern mit endemischem Tollwutvorkommen besteht ein reales Risiko insbesondere dann, wenn Impfdokumente nicht verlässlich sind“, warnt Dr. Vogel.

Im europäischen Reiseverkehr ist die Tollwutimpfung für Hunde, Katzen und Frettchen verpflichtend und wird im EU-Heimtierausweis dokumentiert. Moderne Tollwutimpfstoffe bieten inzwischen einen Schutz von bis zu drei Jahren und sind behördlich anerkannt. Jede/r Tierhalter/in kann bei der weltweiten Bekämpfung dieser Krankheit einen wertvollen Beitrag leisten.

Tierhaltende sollten Hunde und Katzen konsequent und routinemäßig gegen Tollwut impfen lassen. Ein lückenloser, verlässlicher Impfschutz sei die wichtigste Präventionsmaßnahme, erklärt der BTK-Präsident. Tollwut ist eine bekämpfungspflichtige Viruserkrankung, die nach Ausbruch der klinischen Symptome immer tödlich verläuft – sowohl bei Tieren als auch beim Menschen. Eine medizinische Behandlung erkrankter Tiere ist nicht möglich. Tiere ohne ausreichenden Impfschutz müssen im Falle eines Ansteckungsverdachts getötet werden.

Für Menschen besteht nach einem Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier die einzige lebensrettende Maßnahme in einer sofortigen Schutzimpfung, der sogenannten Postexpositionsprophylaxe (PEP). Diese muss unverzüglich eingeleitet werden.

Die BTK appelliert an alle Tierhalter: innen, sich vor der Aufnahme eines Hundes aus dem Ausland umfassend zu informieren und ausschließlich mit seriösen Organisationen zusammenzuarbeiten, die transparente Gesundheitsnachweise und ordnungsgemäße tierärztliche Betreuung gewährleisten. „Tierschutz darf nicht zur Gefährdung der öffentlichen Gesundheit führen“, mahnt der BTK-Präsident.

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Die meisten Tierbesitzer haben es bereits erlebt, dass ihr Tier kurzzeitig Kortison bekommen hat. Künstliche Kortisone helfen dem Körper, mit verschiedenen Arten von Entzündungen fertig zu werden, zum Beispiel bei ganz bestimmten Hautekzemen oder einigen Formen der Gelenkentzündungen.

Kortisone wirken entzündungshemmend, juckreizstillend und sie mindern bestimmte Symptome einer Allergie. Oftmals werden so genannte Kurzzeit-Kortisone verwendet. Sie werden in der Regel injiziert oder in Tablettenform verabreicht. Kortisone sorgen dafür, dass die Symptome kurzzeitig abklingen. Bei einer Allergie ist es auf Dauer wichtig, dem Problem auf den Grund zu gehen und die Ursache der Allergie zu finden.  Was ist eigentlich Kortison? Der Körper stellt in der Nebennierenrinde eigenes Kortison her. Es ist ein Sammelbegriff für verschiedene Hormone, die für bestimmte Körperfunktionen verantwortlich sind. Kortisone beeinflussen u.a. die Leber, die Konzentration bestimmter Bluteiweiße und den Blutzuckerspiegel. Auch die Magensaftproduktion und die Wasserausscheidung in der Niere werden mitgesteuert.

 Bei Kortison-Langzeitbehandlungen muss der Tierhalter sich ausführlich in der Tierarztpraxis beraten lassen, um Organschäden abzuwenden. Außerdem sind hier Blutuntersuchungen und Kontrolle von Leber- und Nierenwerten nötig.

Bei einer Kortisonbehandlung kommt es beim Tier zu einem erhöhten Urinaufkommen und somit zu einem erhöhten Trinkbedürfnis. Da der Stoffwechsel angeregt wird, verspürt es ein größeres Hungergefühl. Hier sollte der Tierhalter aufpassen, dass Futter-rationen beibehalten und Leckereien (z. B. „Leberwurstkugeln“ für den Medikamententransport) angerechnet werden – es sei denn, Ihr/e Tierarzt/Tierärztin hat ausdrücklich eine Gewichtszunahme verordnet.

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