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„Bisher gibt es keinen wissenschaftlich belegbaren Hinweis auf eine epidemiologisch relevante Infektion von Hunden durch infizierte Personen“, so das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.

Bei zwei Hunden aus unterschiedlichen Haushalten mit SARS-CoV-2 infizierten Personen in Hong Kong wurde genetisches Material des Erregers entdeckt, in einem Fall wurde auch infektiöses Virus nachgewiesen. Beide Hunde zeigten keine Krankheitssymptome. Eine erste Studie aus China und die beiden Einzelfälle aus Hong Kong weisen auf eine geringe Empfänglichkeit von Hunden für SARS-CoV-2 hin.

Können sich Katzen und marderartige Tiere wie z.B. Frettchen bei infizierten Personen anstecken?

In Belgien wurde bei einer Katze Erbmaterial von SARS-CoV-2 nachgewiesen. Die Katze stammt aus einem Haushalt mit einer Person, die an Covid-19 erkrankte und Symptome zeigte. Eine Woche später entwickelte die Katze selbst Atemnot, Erbrechen und Durchfall und wurde daher untersucht. Es wurden keine anderen möglichen Ursachen abgeklärt, welche die Symptome bei der Katze auch erklären könnten. Das Tier erholte sich wieder. Die belgischen Behörden werten den Nachweis als Einzelfall und weisen darauf hin, dass die Symptome zwar auf Covid-19 hinweisen, dies aber nicht eindeutig belegt ist. Eine aktuelle Studie aus China zeigt, dass sich Katzen und Frettchen experimentell mit SARS-CoV-2 infizieren lassen und das Virus unter den besonderen Versuchsbedingungen auch auf Artgenossen übertragen können. Die Studie hat das Friedrich-Löffler-Institut auf ihrer Website veröffentlicht.

Auch das Friedrich-Loeffler-Institut wies in einer Studie nach, dass sich Frettchen infizieren lassen und SARS-CoV-2 unter Versuchsbedingungen an Artgenossen weitergeben können. Dies erlaube allerdings keine Rückschlüsse darauf, ob Katzen und Frettchen Virusmengen ausscheiden, die für eine Infektion des Menschen ausreichen, so das FLI. „Ob solche Infektionen tatsächlich stattfinden können, muss weiter untersucht werden.“, so das Institut.

Bisher gebe es keine Hinweise darauf, dass Haustiere Menschen angesteckt haben. Die Haltung von Katzen wurde nicht als Risikofaktor identifiziert.

Auch bei der SARS-CoV-Epidemie im Jahr 2003 kam es zu Infektionen bei Katzen, ohne dass dies für eine Weiterverbreitung relevant war. Für das Friedrich-Loeffler-Institut spielen Haustiere nach dem jetzigen Kenntnisstand epidemiologisch keine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 / Covid-19.

© Textquelle: https://www.fli.de, Stand 14. April 2020

Im Umgang mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 haben Tierarztpraxis und Tierkliniken ihren betrieblichen Ablauf umstellen müssen – zum Schutz für die Tierbesitzer und die Mitarbeiter. Die meisten Betriebe führen z.B. derzeit ausschließlich eine Terminsprechstunde. Im Zentralen geht es darum, die unvermeidliche Krankheitswelle abzuflachen (engl. „flatten the curve“). Zudem soll möglchst viel Personal gesund bleiben, damit die medizinische Versorgung der Haustiere aufrecht erhalten werden kann.

Die Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin hat deshalb eine Reihe von Empfehlungen veröffentlicht – zur Eindämmung von SARS-CoV-2:

Die Erfragung, was dem Tier laut Besitzer fehlt, kann vorweg telefonisch, via Mail oder auch vor der Praxis/Klinik abgeklärt werden. Die Tiere werden im Behandlungsraum nur vom Personal gehalten. Wenn die Abstandsregel (1,5 Meter) nicht eingehalten werden kann, muss der Tierbesitzer außerhalb des Behandlungsraumes warten. Tierbesitzer haben keinen Zutritt in Röntgen-, Operationsräume oder Gemeinschaftsräume. Sanitäre Räume sollen möglichst von Tierbesitzer und Personal getrennt werden. Es gibt auch leider keine Besuchszeiten für stationäre Patienten. Die Sprechstunde sollte so angepasst werden, dass möglichst wenig Menschen sich zur gleichen Zeit im Wartezimmer aufhalten. Hier muss die Abstandsregel eingehalten werden! Das Warten kann die Praxis/Klinik aber auch nach Draußen verlegen oder die Tierbesitzer warten im Auto.

Vor Eintritt in die Praxis/Klinik müssen Sie als Tierbesitzer die Hände waschen oder sie desinfizieren. Nur eine Person kommt mit dem erkrankten Tier zum Tierarzt (wenn möglich keine Kinder und keine ältere Person). Nur gesunde Besitzer kommen zum Tierarzt. Liegen Krankheitssymptome vor, informieren Sie das Praxis-/Klinikpersonal telefonisch, damit der weitere Ablauf zur Versorgung des Tieres genau abgeklärt werden kann.

Türgriffe, Empfangstresen, Zahlterminals, Stuhllehnen, Toiletten, Wasserhähne etc. desinfiziert das Team täglich mehrfach. Und es gilt: Händewaschen nach jedem Tierbesitzer-Kontakt.

© Empfehlungen: https://www.svk-asmpa.ch